Gepflegtes Gebäude – Hausmeisterservice

Was kostet ein Hausmeisterservice?Hausmeisterservice: Kosten & Preise

Objektgröße, Aufgaben und Einsatzhäufigkeit bestimmen die Kosten für Ihren Hausmeisterservice. Dazu: was umlagefähig ist und was nicht.

Hausmeisterservice ist kein Standardprodukt: Bei einem Mehrfamilienhaus mit kleinem Vorgarten fallen ganz andere Aufgaben an als bei einer Wohnanlage mit Tiefgarage und großen Grünflächen.

Deshalb ergibt sich der Preis aus den konkreten Aufgaben und der Einsatzhäufigkeit. Diese Faktoren sollten Sie kennen:

Diese Faktoren bestimmen den Preis

  1. 1

    Objektgröße

    Anzahl der Einheiten, Etagen und Außenflächen.

  2. 2

    Aufgabenumfang

    Kontrollgänge, Außenanlagen, Kleinreparaturen – was gebraucht wird.

  3. 3

    Einsatzhäufigkeit

    Wöchentliche Präsenz kostet mehr als Einsätze nach Bedarf.

  4. 4

    Außenanlagen

    Größe und Zustand von Wegen und Grünflächen.

  5. 5

    Kombination mit Reinigung

    Mit Treppenhausreinigung kombiniert, lassen sich Anfahrten bündeln.

So wird abgerechnet

Monatliche Pauschale

Fester Monatsbetrag für vereinbarte, regelmäßige Leistungen.

Nach Aufwand

Abrechnung nach Stunden – sinnvoll für Einsätze nach Bedarf und Kleinreparaturen.

So halten Sie die Kosten im Rahmen

  • Leistungen klar definieren: regelmäßige Aufgaben pauschal, Sonderaufgaben nach Aufwand
  • Hausmeisterservice und Treppenhausreinigung bei einem Dienstleister bündeln
  • Mehrere Objekte einer Verwaltung gemeinsam vergeben
  • Mängel früh melden lassen – kleine Reparaturen sind günstiger als große Schäden

Umlage auf die Mieter & Steuer

Die Kosten für den Hauswart sind nach § 2 Nr. 14 Betriebskostenverordnung umlagefähig, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Nicht umlagefähig sind Anteile für Instandsetzung, Reparaturen und Verwaltungstätigkeiten – deshalb lohnt sich eine Rechnung, die diese Posten getrennt ausweist.

Mieter und selbstnutzende Eigentümer können ihren Anteil an den Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG geltend machen (20 %, höchstens 4.000 € pro Jahr).

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Häufige Fragen

Hausmeisterservice Kosten: häufige Fragen

Sind Hausmeisterkosten umlagefähig?

Ja, nach § 2 Nr. 14 Betriebskostenverordnung – sofern der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Reparaturen und Verwaltungstätigkeiten sind davon ausgenommen.

Pauschale oder Abrechnung nach Stunden – was ist besser?

Für regelmäßige Aufgaben wie Kontrollgänge und die Pflege der Außenanlagen ist eine Pauschale meist günstiger und planbarer. Kleinreparaturen und Sondereinsätze rechnen wir nach Aufwand ab.

Ist die Objektbegehung kostenlos?

Ja. Objektbegehung und Angebot sind für Sie unverbindlich und kostenlos.

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