
Was kostet ein Hausmeisterservice?Hausmeisterservice: Kosten & Preise
Objektgröße, Aufgaben und Einsatzhäufigkeit bestimmen die Kosten für Ihren Hausmeisterservice. Dazu: was umlagefähig ist und was nicht.
Hausmeisterservice ist kein Standardprodukt: Bei einem Mehrfamilienhaus mit kleinem Vorgarten fallen ganz andere Aufgaben an als bei einer Wohnanlage mit Tiefgarage und großen Grünflächen.
Deshalb ergibt sich der Preis aus den konkreten Aufgaben und der Einsatzhäufigkeit. Diese Faktoren sollten Sie kennen:
Diese Faktoren bestimmen den Preis
- 1
Objektgröße
Anzahl der Einheiten, Etagen und Außenflächen.
- 2
Aufgabenumfang
Kontrollgänge, Außenanlagen, Kleinreparaturen – was gebraucht wird.
- 3
Einsatzhäufigkeit
Wöchentliche Präsenz kostet mehr als Einsätze nach Bedarf.
- 4
Außenanlagen
Größe und Zustand von Wegen und Grünflächen.
- 5
Kombination mit Reinigung
Mit Treppenhausreinigung kombiniert, lassen sich Anfahrten bündeln.
So wird abgerechnet
Monatliche Pauschale
Fester Monatsbetrag für vereinbarte, regelmäßige Leistungen.
Nach Aufwand
Abrechnung nach Stunden – sinnvoll für Einsätze nach Bedarf und Kleinreparaturen.
So halten Sie die Kosten im Rahmen
- Leistungen klar definieren: regelmäßige Aufgaben pauschal, Sonderaufgaben nach Aufwand
- Hausmeisterservice und Treppenhausreinigung bei einem Dienstleister bündeln
- Mehrere Objekte einer Verwaltung gemeinsam vergeben
- Mängel früh melden lassen – kleine Reparaturen sind günstiger als große Schäden
Umlage auf die Mieter & Steuer
Die Kosten für den Hauswart sind nach § 2 Nr. 14 Betriebskostenverordnung umlagefähig, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Nicht umlagefähig sind Anteile für Instandsetzung, Reparaturen und Verwaltungstätigkeiten – deshalb lohnt sich eine Rechnung, die diese Posten getrennt ausweist.
Mieter und selbstnutzende Eigentümer können ihren Anteil an den Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG geltend machen (20 %, höchstens 4.000 € pro Jahr).
Häufige Fragen
Hausmeisterservice Kosten: häufige Fragen
Sind Hausmeisterkosten umlagefähig?
Ja, nach § 2 Nr. 14 Betriebskostenverordnung – sofern der Mietvertrag die Umlage vorsieht. Reparaturen und Verwaltungstätigkeiten sind davon ausgenommen.
Pauschale oder Abrechnung nach Stunden – was ist besser?
Für regelmäßige Aufgaben wie Kontrollgänge und die Pflege der Außenanlagen ist eine Pauschale meist günstiger und planbarer. Kleinreparaturen und Sondereinsätze rechnen wir nach Aufwand ab.
Ist die Objektbegehung kostenlos?
Ja. Objektbegehung und Angebot sind für Sie unverbindlich und kostenlos.
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